Am Freitag sollen zwei diesbezügliche Königliche Erlasse im Staatsblatt veröffentlicht werden. Damit können die neuen Schutzmaßnahmen dann unmittelbar in Kraft treten.
Das Pandemiegesetz biete die gesetzliche Grundlage, Maßnahmen ergreifen zu können, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Volksgesundheit zu begrenzen, erklärte Verlinden per Kommuniqué. Die Föderalregierung habe sich nach dem vergangenen Konzertierungsausschuss auf die zwei Königlichen Erlasse geeinigt.
Im ersten Erlass wird der epidemiologische Notstand für eine Dauer von drei Monaten erklärt. Auch wenn der Notstand ab Veröffentlichung gilt, muss die Kammer das noch innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Vor dem Ende der Dreimonatsperiode soll die Föderalregierung die Lage erneut bewerten. Auf der Basis wissenschaftlicher Gutachten muss sie dann entscheiden, ob der Notstand beibehalten werden muss. Kommt die Regierung zu diesem Schluss, muss erneut ein Königlicher Erlass veröffentlicht werden, der auch erneut von der Kammer bestätigt werden muss.
Der zweite Erlass betrifft die eigentlichen Corona-Schutzmaßnahmen, die der Konzertierungsausschuss bei seinem vergangenen Treffen beschlossen hatte, also vor allem die ausgeweitete Maskenpflicht und den breiteren Einsatz des Covid-Safe-Tickets. Auch diese sollen zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten gelten.
Boris Schmidt