Ein Gesetzesentwurf, um die Corona-Impfung für Pflegepersonal vorzuschreiben, ist aktuell in Arbeit. Darauf habe die Krankenhausgruppe aber nicht warten wollen, so die Antwerpener N-VA-Gesundheitsschöffin Els Van Doesburg. Sie ist auch die Vorsitzende der ZNA-Gruppe.
Seit der Einführung der Impfvoraussetzung habe man ihres Wissens nach jedoch noch keine Bewerber ablehnen müssen. Der Impfgrad in den Krankenhäusern des Netzwerks sei mit 95 Prozent sehr hoch. Diesen Wert wolle man nicht durch die Einstellung ungeimpfter Personen drücken.
Außerdem müssten sowohl Patienten, die oft besonders gefährdet seien, als auch das restliche Personal geschützt werden: Wer sich in einem Krankenhaus bewerbe und in der Pflege arbeiten wolle, sich aber nicht impfen lassen wolle, der sei fehl am Platze. Und weil alle Beschäftigten miteinander Kontakt hätten, gelte die Regelung auch für alle Betätigungsfelder. Menschen, die bereits vor der Einführung der Regel vor rund einem Monat bei der ZNA gearbeitet haben, sind nicht betroffen.
Juristisch ist die Maßnahme der ZNA aber durchaus nicht unumstritten – eben weil es noch keinen gesetzlichen Rahmen gibt, der eine Pflichtimpfung für den Pflegesektor regeln würde. Die ZNA-Vorsitzende verweist in dieser Hinsicht ausdrücklich auf den föderalen Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke von Vooruit. Der müsse schnell den notwendigen Rahmen schaffen.
Boris Schmidt