Mit dem Ticket wird der Nachweis erbracht, geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein. Das Covid-Safe-Ticket muss ab Freitag dann in Brüssel in Cafés, Restaurants, Nachtclubs sowie in Sporteinrichtungen vorgelegt werden. Ausnahmen gelten für die Außenbereiche von Cafés und Restaurants.
Bei kulturellen Veranstaltungen drinnen ist das Ticket ab einer Besucherzahl von 50 Personen vorgeschrieben, draußen ab 200 Besuchern.
Auch bei Besuchen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wird das Covid-Safe-Ticket verlangt. Die Vorschrift gilt allerdings nur für Besucher oder Kunden, die Mitarbeiter brauchen kein Covid-Safe-Ticket. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, bei Besuchen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen wird es bereits ab zwölf Jahren verlangt.
Das Covid-Safe-Ticket ist zunächst bis zum 15. Januar befristet.
Auch in der Wallonie soll das Covid-Safe-Ticket im Laufe des Monats in vielen Bereichen eingeführt werden.
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