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  • 80 Jahre BRF
-

Hochwasseropfer: Das sind Ihre Rechte

09.08.202108:45
  • Hochwasser 2021 in Ostbelgien
  • Recht
  • Test-Achats
Zerstörungen in der Eupener Unterstadt (Bild: Christoph Heeren/BRF)
Zerstörungen in der Eupener Unterstadt (Archivbild: Christoph Heeren/BRF)

Für viele Opfer der Hochwasserkatastrophe gibt es noch immer viel zu tun. Dies gilt besonders dann, wenn das Haus stark in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Doch die Situation wirft bei den Betroffenen auch Fragen auf.

Muss ich noch Miete bezahlen, wenn mein Haus unbewohnbar geworden ist?

Das hängt von der Schwere des Schadens ab. Laut Verbraucherschutzorganisation Test Achats ist der Mietvertrag aufgelöst und von Rechts wegen beendet, wenn das Haus total und endgültig zerstört worden ist. Dann muss man seine Miete nicht mehr bezahlen. Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, weil er die Lage anders beurteilt, kann ein Friedensrichter klären, ob der Schaden total oder nur in Teilen ist.

Wenn der Schaden total ist, aber nicht von definitiver Art, kann man eine Unterbrechung der Mietzahlungen in Betracht ziehen. Bei Teilschäden - also wenn ein Teil der Wohnung nicht mehr nutzbar ist - erscheint eine Mietpreissenkung als eine Lösung. Im Idealfall werden sich Mieter und Vermieter aber besser ohne die Hilfe der Justiz einig, empfiehlt Test Achats.

Kann ich meinen Urlaub annullieren, wenn mein Haus überschwemmt worden ist?

Das ist natürlich immer möglich. Laut Test Achats geht das leider nicht immer ohne Storno-Gebühren. Und meist ist es so, dass die Gebühren mit jedem Tag, an dem sich der Urlaub nähert, steigen. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, kann normalerweise sein Geld vollständig zurück erhalten. In vielen Versicherungen ist ein Immobilienschaden ein triftiger Grund für eine Urlaubsabsage und eine Rückerstattung.

Wer keine Reiserücktrittsversicherung hat, muss auf sein Verhandlungsgeschick setzen. Sprich: Man kann versuchen, den Reiseveranstalter oder einen Ferienhausvermieter um Kulanz zu bitten. Bei Fluggesellschaften kann man - mal mit, mal ohne Gebühr - einen Flug auf später umbuchen, oder einen Gutschein für die nächste Reise erhalten.

Was ist, wenn Einbrecher in mein überschwemmtes Haus kommen - kann man dafür auch entschädigt werden?

Test Achats sagt dazu: Diebstahl oder Vandalismus werden nicht von der Hausratsversicherung gedeckt, wenn man wegen Hochwasserschäden anderswo untergebracht worden ist. Das gilt vor allem, wenn man sein Haus nur mit Brettern oder Folie verschließen konnte. Es ist bitter, aber so sieht es aus.

meuse/mz

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