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  1. Jeder Mindestlohn sollt grundsätzlich gleich dem sein, was die für sich in Anspruch nehmen, die ihr Gehalt selbst festlegen dürfen! Artikel 10 unserer Verfassung besagt : 'Es gibt im Staat keine Unterscheidung von Ständen. Die Belgier sind vor dem Gesetz gleich...' - Ungleiche Bezahlung produziert Stände ! Und Artikel 12 : 'Die Freiheit der Person ist gewährleistet....'.
    Das impliziert ja wohl auch, dass sich jeder das selbe leisten können müsste was sich die, die ihr Gehalt selbst definieren dürfen, sich leisten können ! Das ist der von der Verfassung vorgegebene Massstab !