Der Entwurf war von PS-Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne eingebracht worden, um die Abwesenheit von Arbeitnehmern wegen einer Impfung gesetzlich zu regeln. Neben einem Rahmen geht es aber auch darum, die Menschen davon zu überzeugen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen - also Hürden durch eventuell entstehende Nachteile zu beseitigen, um dabei zu helfen, den angepeilten Impfgrad von 70 Prozent der Bevölkerung zu erreichen.
Damit erhält jeder, der über einen Arbeitsvertrag verfügt, das Recht, sich ohne Lohneinbußen freistellen zu lassen. Und zwar sowohl für die Zeit, die für die Impfung selbst benötigt wird, als auch für die Zeit, die notwendig ist, um zum Impfort und zurück zu gelangen.
Das gilt auch für die zweite Dosis der Corona-Impfung und auch für Beamte. Nicht davon abgedeckt sind jedoch Abwesenheiten durch möglicherweise auftretende Begleiterscheinungen der Impfungen. In diesen Fällen greifen die üblichen Regeln für Erkrankungen.
Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber vorab informieren, sobald ihr Impftermin bekannt ist. Sie müssen außerdem sowohl einen Nachweis des Termins, als auch einen Beleg für die erfolgte Impfung selbst vorlegen können.
Die Regelung tritt in Kraft, sobald sie im Staatsblatt veröffentlicht worden ist. Sie soll zunächst bis Ende des Jahres gelten, kann aber von der Föderalregierung bis Ende Juni nächsten Jahres verlängert werden.
Boris Schmidt