Der Ministerrat verabschiedete am Freitag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag von Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne (PS). Konkret darf der Arbeiter während seiner Arbeitszeit zur Impfung, ohne Lohnverlust. Allerdings muss er vorher seinen Arbeitgeber informieren und anschließend eine Impfbescheinigung vorlegen.
Die Maßnahme gilt bis Ende des Jahres.
belga/vk