Gemeinsam mit den Bürgermeistern der Küstengemeinden habe man sich auf das Tragen einer Maske geeinigt. Die Regelung soll auch über die Feiertage bis zum 3. Januar verpflichtend sein.
Während den Weihnachtsferien erwarten die Küstenorte zahlreiche Touristen und auch Besitzer von Ferienwohnungen. Zum Schutz gegen eine weitere Verbreitung des Coronavirus sei es wichtig, dass in allen Küstenorten die gleichen Regelungen gelten, so Decaluwé.
Die Maskenpflicht gilt für alle bewohnten Bereiche entlang der Küste. Wer auf der Digue Sport macht, muss keine Maske tragen.
belga/dop