1 Kommentar

  1. Also wenn mögliche Kunden auf dem öffentlichen Bürgersteig stehen, kann man was bitte als Laden unternehmen? Und wofür kann man haftbar gemacht werden nach diesen Regeln?
    Wie weit soll das reichen? Vielleicht sogar bis zum Bahnhof, wenn dort eine große Gruppe möglicher Kunden aussteigt?
    Das kann nur eine Empfehlung sein und keine Pflicht für Geschäfte außerhalb von der eigenen Fläche. Die 1,50 m in Schlangen werden seitdem es Behelfsmasken gibt schon lange nicht mehr eingehalten.