Der Senat hat den Gesetzestext ohne Änderungen angenommen. Jetzt muss nur noch der König seine Unterschrift unter den Gesetzestext setzen. Das soll sobald wie möglich erfolgen.
Durch das neue Gesetz kann die Föderalregierung von Premierministerin Sophie Wilmès (MR) schneller Maßnahmen beschließen und muss dafür nicht erst die Zustimmung des Parlaments einholen.
Die Kammer hatte Donnerstagabend das Gesetz verabschiedet, das der Föderalregierung Sondervollmachten für die Bekämpfung der Corona-Krise gewährt.
Die Vollmachten gelten für Gesundheitsfragen und sozial-wirtschaftliche Bereiche. Sie sind zunächst drei Monate gültig, können aber um weitere drei Monate verlängert werden.
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