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Sterbehilfe: Kammerausschuss stimmt für Erleichterung

26.11.201917:49
  • Ecolo
  • Groen
  • Kammer
  • Sterbehilfe
Illustrationsbild: Sebastien Bozon/AFP
Illustrationsbild: Sebastien Bozon/AFP

Der Gesundheitsausschuss in der Kammer hat am Dienstag eine Änderung am Euthanasie-Gesetz mit breiter Mehrheit angenommen. Künftig sollen Menschen, die eine sogenannte Willenserklärung ausgefüllt haben, nicht mehr dazu verpflichtet sein, diese Willenserklärung alle fünf Jahre erneut auszufüllen.

Drei Abgeordnete von Ecolo und Groen hatten die Änderung des Euthanasiegesetztes angestrebt und einen entsprechenden Antrag im Gesundheitsausschuss eingereicht.

Die bislang vom Gesetz geforderte Verlängerung der Willenserklärung alle fünf Jahre habe bei den betroffenen Personen häufig Angst ausgelöst, begründeten die drei Grünen-Politiker ihren Antrag. Außerdem bedeute die bislang nötige Verlängerung nur unnötigen Mehraufwand sowohl für die Antragsteller, als auch die Verwaltung.

Die Grünen konnten bei ihren Vorhaben politisch auf die Unterstützung der mitte-links-Kräfte im Ausschuss zählen. Von PS und OpenVLD wurde der Vorschlag sogar noch ergänzt.

Letztlich stimmten die Abgeordneten von Ecolo-Groen, PS, SP.A, MR, OpenVLD, PTB und Défi für die Gesetzesänderung. Die Abgeordneten von N-VA, Vlaams Belang und CD&V hatten vor der Abstimmung den Raum verlassen.

Die CDH ist im Gesundheitsausschuss nicht vertreten. Sie hatte allerdings gefordert, dass der Gesetzestext zunächst dem Staatsrat vorgelegt werde. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Wahrscheinlich noch vor Weihnachten wird das Plenum der Kammer ebenfalls über die Gesetzesänderung abstimmen. Eine Annahme gilt – mit Blick auf das Abstimmungsergebnis im Ausschuss – fast schon als sicher. Konkret bedeute das dann: Einmal eine Willenserklärung ausgefüllt, soll diese auch über fünf Jahre hinaus ohne Erneuerung gültig bleiben.

Kay Wagner

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