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  • 80 Jahre BRF
-

Zugunglück von Buizingen: Lokführer könnte straffrei bleiben

19.09.201913:55
  • Brüssel
  • Infrabel
  • SNCB
Staatsanwältin Catherine Ramaeckers und der Lokführer von Buizingen am 17.9.2019 (Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga)
Staatsanwältin Catherine Ramaeckers und der Lokführer von Buizingen am 17.9.2019 (Bild: Nicolas Maeterlinck/Belga)

Im Prozess zum Zugunglück von Buizingen fordert die Staatsanwaltschaft nun keine Strafe mehr für den Lokführer.

Er steht gemeinsam mit der SNCB und Infrabel vor dem Polizeigericht von Brüssel. Sie müssen sich wegen des Zugunglücks von Buizingen im Februar 2010 verantworten.

Falls das Gericht entscheidet, dass der größere Fehler von SNCB und Infrabel begangen worden ist, könnte der Lokführer zwar für einen Fehler verantwortlich gemacht werden, aber straffrei bleiben. Zivilrechtlich könnte er trotzdem belangt werden.

Das Unglück ereignete sich vor neuneinhalb Jahren. Dabei starben 19 Menschen, mehr als 300 wurden verletzt. Der Lokführer soll ein Haltesignal überfahren haben, was er aber bestreitet.

Die Bahngesellschaft SNCB und der Schienennetzbetreiber Infrabel waren nach Meinung der Staatsanwaltschaft nachlässig in Bezug auf die Sicherheitstechnik der Züge und der Bahnstrecke.

Das Urteil soll am 3. Dezember gesprochen werden.

belga/km

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