Mit ihren Stimmen setzten die drei Parteien den Artikel 1 am Dienstag auf eine Liste von Artikeln des Grundgesetzes, die in der nächsten Legislaturperiode geändert werden dürfen. Insgesamt kamen 40 Artikel auf diese Liste, auch Artikel 7bis - dessen Änderung Voraussetzung für ein Klimagesetz ist - und ein Artikel zum Wahlalter.
Dass Artikel 1 es auf die Liste geschafft hat, gilt als Überraschung. Im Vorfeld waren Beobachter zwar davon ausgegangen, dass die flämischen Nationalisten von der N-VA quasi von Natur aus für die Aufnahme stimmen würden. Dass aber auch die Liberalen der Open VLD und die Zentrumshumanisten von der CD&V dafür waren, kam überraschend.
Die Abstimmung über Artikel 1 machte damit wieder einmal die Spaltung des Landes in seine Sprachgruppen deutlich. Denn die frankophonen Parteien PS, Ecolo, CDH und MR stimmten alle gegen die Aufnahme.
Sollte es tatsächlich möglich werden, Artikel 1 der Verfassung in der nächsten Legislatur zu ändern, würde das wieder Tür und Tor öffnen für grundlegende Diskussionen um die Neuordnung des belgischen Staatsgefüges.
Dass es soweit kommt, ist allerdings noch nicht sicher. Die Abstimmung im Kammerausschuss für Verfassungsänderungen muss noch vom Plenum der Kammer bestätigt werden. Schon dort könnte Artikel 1 wieder aus der Liste fallen.
Außerdem müssen der Senat und die Regierung ebenfalls Listen mit Artikeln aus der Verfassung vorlegen, die sie ändern wollen. Und nur Artikel, die auf allen drei Listen von Parlament, Senat und Regierung genannt werden, dürften dann in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich auch geändert werden.
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