Triumphierend gab sich Premierminister Charles Michel nicht, aber doch äußerst zufrieden. Denn der Bericht, den die Regierung am Freitag zur Kenntnis nahm und der Öffentlichkeit vorstellte, habe klargestellt: "Wir haben darauf geachtet, die Regeln des Rechtsstaats loyal, korrekt, nach gutem Gewissen und den Umständen entsprechend anzuwenden", sagte Michel in der Kammer.
Asylstaatssekretär Theo Francken reagierte erleichtert. "Es sind harte Worte zu meiner Person gefallen", sagte er in der VRT. "Natürlich bin ich da jetzt erleichtert."
Der Bericht stellt auch klar, dass die Behauptungen einiger Sudanesen, bei ihrer Rückkehr im Sudan dort misshandelt worden zu sein, sehr wahrscheinlich nicht der Wahrheit entsprechen. "Wir konnten nicht allen Behauptungen der Sudanesen über Misshandlungen nachgehen. Aber die Dinge, die wir überprüft haben, die haben sich als nicht wahr rausgestellt", so Francken.
Das bestätigte auch der Leiter des Generalkommissariats für Flüchtlinge und Staatenlose später in der Kammer. "Den drei Hauptbeschuldigungen konnten wir nachgehen. Keine hat sich als wahr herausgestellt. Bei keinem Flüchtling ist anzunehmen, dass er wirklich bei seiner Ankunft in den Sudan misshandelt worden ist", sagte Dirk Van den Bulck.
Die Empfehlungen, die der Bericht für eine Verbesserung der Rückführungspraxis ausspricht, werde die Regierung umsetzen, kündigte Michel am Freitagnachmittag in der Kammer an.
Reaktion
Der Direktor der NGO Tahrir, dessen Bericht die Grundlage der Sudan-Krise bildete, äußerte sich zufrieden, dass der Bericht des Generalkommissariats auf die Einhaltung von Artikel drei des Europäischen Vertrags über die Menschenrechte drängt.
Für Amnesty International ist es klar, dass das Fremdenamt unsorgfältig gehandelt hat und dass es in Zukunft Artikel drei beherzigen muss.
Für Ecolo ist klar, dass die Regierung fehlerhaft gehandelt hat, indem sie den Artikel drei nicht systematisch überprüft habe und das auch zugebe: Staatssekretär Francken habe stets gesagt, dass eine gründliche Überprüfung nur bei denjenigen stattfinde, die zuvor einen Asylantrag gestellt hätten.
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