Die Staatsreform hat eine Eigendynamik entwickelt: Eupen ist jetzt auch für Jugend und Familie zuständig, und für Aspekte der Sozial-und Gesundheitspolitik. Auch erhält der Rat eine eigene Exekutive, in der Form von drei Ministern.
Damit erweitert sich der Befugnisrahmen, der sich zu Beginn auf die Kulturautonomie beschränkte. Wohl muss sich der Rat damit abfinden, dass er bei der Bildung von Regionen übergangen wurde.
In der Kapelle Wiesenbach bei St. Vith rückt in diesem Herbst 1984 Professor Savko vom Dienst für das nationale Kulturerbe mit seiner Mannschaft an. Sein Auftrag die Konservierung der Wandmalereien aus dem 15. Jahrhundert.
Klaus-Dieter Klauser
Die erste Exekutive war in der Tat ein Meilenstein in der Geschichte des DG- Postenjägertums. Der Beginn einer neuen Zeit. Mittlerweile alles selbstverständlich, die schönen Pöstchen, die Fleischtöpfe für die akademisch gebildeten Parteieneliten.
Die Autonomie der DG hat einen Schönheitsfehler. Die Bevölkerung wurde nicht mit eingebunden. Es war ein Projekt politischer Parteien. Dies im Gegensatz zum Schweizer Kanton Juro (vergleichbar mit der DG bezüglich Bevölkerung und Fläche), wo es auch Volksabstimmungen gegeben hat.