In der EU gelten seit Freitag deutlich schärfere Asylregeln. Sie sollen schnellere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen ermöglichen. Mit dem EU-Migrationspakt wird ein jahrelanger Streit zwischen den EU-Staaten beigelegt.
Für ein Asylverfahren ist weiter das EU-Land zuständig, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde, meist Staaten an den Außengrenzen wie Italien oder Griechenland. Um einen Ausgleich zu schaffen sieht die Asylreform einen Solidaritätsmechanismus vor, durch den diese Staaten entlastet werden, etwa mit finanziellen Beiträgen oder der Übernahme von Asylsuchenden.
Die neuen Regeln sollen verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen - also etwa von Griechenland oder Italien aus nach Frankreich, Deutschland oder Belgien kommen. Diese sogenannte Sekundärmigration sorgte über Jahre immer wieder für Konflikte zwischen den Mitgliedsländern.
Künftig soll es zudem mehr Asylverfahren direkt an der Grenze geben. Diese sind auf zwölf Wochen beschränkt und sollen schnellere Abschiebungen ermöglichen. Ein solches beschleunigtes Verfahren durchlaufen Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent.
Die Rechtsgrundlage für die sogenannten Rückführungszentren (Return Hubs) in Drittstaaten braucht noch eine formelle Bestätigung durch Mitgliedsstaaten und Parlament.
Am Donnerstag hatte die Kammer einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Migrationspakt verabschiedet.
dpa/sh