Am Montag folgt der Handel. Unterschiedlich ist das Vorgehen bei Gastronomie und Hotellerie. Nur in einigen Bundesländern dürfen Hotels und Restaurants schon am Sonntag wieder Gäste empfangen. In manchen ist dies erst in einigen Tagen wieder erlaubt. Die Nachtgastronomie und die Après-Ski-Lokale bleiben landesweit zu. Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen.
Die Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen betrifft nur Geimpfte und Genesene. Alle Ungeimpften dürfen bis auf weiteres ihr Zuhause nur für den Weg zur Arbeit, zur Erledigung von Einkäufen des täglichen Bedarfs oder zur Erholung verlassen.
dpa/sh