Dabei handelt es sich um Mengen, die für das erste Quartal zugesagt waren, aber nicht rechtzeitig geliefert wurden. Wird das Urteil nicht eingehalten, drohen Zwangsgelder.
Die EU-Kommission hatte Astrazeneca verklagt, weil der Hersteller viel weniger Corona-Impfstoff geliefert hat als vertraglich zugesagt. Die Kommission verlangte per Eilverfahren Ende Mai die Lieferung der ausstehenden 90 Millionen Dosen aus dem ersten Quartal.
Das Gericht gestand der EU aus dieser Forderung nun immerhin 50 Millionen Dosen zu.
dpa/vk