Pharmakonzerne, die auch mit der EU Lieferverträge geschlossen haben, müssen künftig Ausfuhrgenehmigungen beantragen. Wenn Hersteller die EU bei Liefermengen unrechtmäßig benachteiligen, könnten die Genehmigungen dann verweigert werden.
Die neue Verordnung wird eingeführt, nachdem der Pharmakonzern Astrazeneca angekündigt hatte, weniger Impfstoff an die EU zu liefern als vertraglich zugesichert. Es wird vermutet, dass in der EU produzierte Impfstoffe an Drittstaaten geliefert wurden.
dpa/vk