Wegen verpflichtender Gutschein-Lösungen in beiden Ländern leitete die EU-Behörde sogenannte Vertragsverletzungsverfahren ein.
Passagiere in der EU hätten das Recht, zwischen einer Rückzahlung und anderen Formen der Erstattung zu wählen, hieß es.
Die Tourismus- und Reisebranche ist von der Corona-Krise besonders hart getroffen worden. Die Pflicht zur Erstattung brachte Reiseveranstalter und Airlines in finanzielle Bedrängnis. Deshalb hatten sich mehrere EU-Staaten über geltendes EU-Recht hinweggesetzt und verpflichtende Gutschein-Lösungen erlaubt.
dpa/sh