Vorgesehen ist, dass ab Januar 2021 Arbeitskräfte aus der EU sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz keinen freien Zugang zum britischen Arbeitsmarkt mehr haben. Welche Kriterien für die Zuwanderung künftig gelten sollen, wird in dem Gesetzentwurf nicht präzisiert.
Großbritannien war Ende Januar nach 47 Jahren Mitgliedschaft aus der EU ausgetreten. Bis Jahresende läuft eine Übergangsphase, in der das Land im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt.
dlf/jp