Eltern sollen überfüllte Anlagen meiden und darauf achten, dass grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden. Ein einheitlicher Zeitpunkt für die Öffnung wurde dabei nicht festgelegt.
Wie es mit Schulen und Kindertagesstätten weitergeht, soll in einer Woche entschieden werden. Nordrhein-Westfalen hat allerdings beschlossen, die Grundschulen ab dem 11. Mai zu öffnen. Dazu soll ein Rotationsprinzip eingeführt werden.
Museen, Ausstellungen, Zoos und botanische Gärten sollen unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Voraussetzung sei, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden. Dazu soll kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro für coronabedingte Umbaumaßnahmen aufgelegt werden.
Auch Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugelassen werden, genauso wie religiöse Feiern im kleinen Kreis.
dpa/km