Das gelte für den Fall, dass ein Abkommen mit der EU nicht rechtzeitig zustande komme. Das geht laut Medienberichten aus einer Stellungnahme der Regierung hervor, die einem Gericht in Schottland vorliegt.
London und Brüssel haben noch bis zum 19. Oktober Zeit, sich auf einen Brexit-Vertrag zu einigen. Gelingt das nicht, ist Johnson gesetzlich verpflichtet, eine Verschiebung des Austritt-Termins am 31. Oktober zu beantragen.
Der Premierminister hatte aber gesagt, er wolle lieber tot im Graben liegen als das zu tun. Seine Berater suchen offenbar nach Möglichkeiten, das Gesetz zu umgehen. Einem Antrag auf Verlängerung müssten alle 27 bleibenden EU-Staaten zustimmen.
dpa/mh