Das entschied ein Londoner Gericht in zweiter Instanz am Freitag in London.
Ein privater Kläger hatte Boris Johnson vorgeworfen, die Öffentlichkeit mit Lügen beim Referendum 2016 in die Irre geführt zu haben. Eine Richterin hatte die Privatklage gegen Johnson in erster Instanz zugelassen. Nun wurde sie in zweiter Instanz abgeschmettert.
Bei den Vorwürfen geht es um die Summe, die London wöchentlich an die Europäische Union zahlt. Johnson hatte behauptet, dass London wöchentlich 350 Millionen Pfund (knapp 400 Millionen Euro) an die EU weiterleiten müsse. Er verschwieg jedoch, dass Großbritannien einen erheblichen Teil seiner Beiträge zurück erhält.
Für seine Angaben hatte Johnson heftige Kritik einstecken müssen.
dpa/est