Demnach haben schon 2016, also im Jahr des Brexit-Referendums, über 6.500 Bürger aus Großbritannien erfolgreich ein Einbürgerungsverfahren in einem anderen Land abgeschlossen. Dies entspricht einem Anstieg um 165 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Indem sie die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes annehmen, werden Briten auch nach dem Brexit die Rechte von EU-Bürgern haben. Dazu gehört die Freiheit, innerhalb der Europäischen Union in jedem anderen Land wohnen und arbeiten zu dürfen.
Der Austritt Großbritanniens aus der EU ist für März kommenden Jahres geplant.
dpa/est