Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob eine 2013 eingeführte Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.
Die britische Regierung hatte in den vergangenen Monaten angedeutet, dass sie nach dem Brexit mit Steuervorteilen Unternehmen auf die Insel locken könnte. Wie viel Spielraum London dafür bleibt, hängt aber vom geplanten Abkommen zu den künftigen Beziehungen mit der EU ab.
dpa/rkr