EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung: Comeos fordert Gleichbehandlung
Unverkaufte Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires dürfen in der Europäischen Union nicht länger vernichtet werden. Eine entsprechende EU-Verordnung ist nun in Kraft getreten. Ziel ist es, die Verschwendung von Ressourcen einzudämmen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Der belgische Handelsverband Comeos begrüßt das Verbot, übt aber auch Kritik.