Lüttich: Kopftuchverbot an Handelshochschule ohne Rechtsgrundlage
In einem Eilverfahren hat die Lütticher Justiz entschieden, dass der Erlass der Handelshochschule HEPL, der Kopfbedeckungen und Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Religion oder politischen oder philosophischen Ausrichtung verbietet, keine Rechtsgrundlage hat.