Die Polizei hat sonst die Erlaubnis, diese zu durchsuchen. Die neue Polizeiverordnung ergänzt die Maßnahmen vom letzten Jahr. Das tragen von Kostümen, die in irgendeiner Weise mit Terrorismus zu tun haben, bleibt also untersagt.
Ähnliche Maßnahmen gibt es auch in Dolhain: Dort sind Masken, Waffenattrappen, Verkleidungen als Terrorist, Taschen, Rucksäcke und Glasflaschen verboten.
In der DG ist bisher noch keine neue Maßnahme beschlossen worden. Allerdings soll die Polizeipräsenz bei den Zügen und Veranstaltungen verstärkt werden.
belga/ake - Archivbild: Stefan Braun/BRF