2 Kommentare

  1. Man sollte noch darauf hinweisen, dass jeder Bürger der DG eine Beschwerde einreichen kann. Dazu muss ein Kandidat der PDG-Wahl diese Beschwerde unterschreiben. Die Einspruchsfrist läuft am 10. Juni 2014 um 9 Uhr ab.
    Die Beschwerde muss schriftlich an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen gerichtet werden. So kann jeder Bürger sein Recht geltend machen.
    Je mehr Bürger Beschwerde einreichen um so mehr Gewicht hat die Beschwerde.

  2. Hallo da geben Wir Vivant 100 Prozent Recht
    Die sollen das nicht mit sich machen lassen
    Super Herr Balter