5 Kommentare

  1. Das hat ja heute schnell funktioniert für den Kanton St. Vith, bleibt es bei der ursprünglichen Uhrzeit für den Eupener Kanton & der Bekanntgabe der Gesamtzahlen?

  2. Also, die SP ist bestraft worden, das ist richtig so, die haben es nicht besser verdient.
    Schade das PRO DG, die ihre Wahlwerbung als "PRO DG" bekanntlich in Deutschland haben anfertigen lassen nicht auch dafür bestraft wurde. Das nennt man "PRO DG" so etwas.

  3. @ Roger Hermann: In Deutschland etwas drucken lassen und das auch noch ungestraft? Das geht ja gar nicht.Wo kommen wir denn dahin?

  4. Nur zur Klarstellung: mit Ausnahme der Ausgaben für den Druck der Wahlplakate flließen die gesamten Ausgaben von prodg für die Wahlwerbung in die Kassen ostbelgischer Unternehmen. Bei den Wahlplakaten handelt es sich um zu 100% recycelbare Hohlkammerplakate, die bisher nur von wenigen belgischen Druckereien hergestellt werden und dies zu völlig überhöhten Preisen. In Deutschland gehören sie zum Standard ALLER Parteien einschließlich der GRÜNEN so dass sich das Auftragsvolumen und die Konkurrenz zwischen einer Vielzahl von Druckereien entsprechend günstig auf die Preise auswirken. Alle öffentlichen Einrichtungen sind nach europäischem und belgischem Recht dazu verpflichtet, für Aufträge über 5.000 € mindestens drei Angebote einzuholen bzw. diese Aufträge öffentlich auszuschreiben. Warum sollte prodg "dafür bestraft" werden?

  5. Vielen Dank für die ergänzenden Auskünfte, Herr Paasch! Ich denke, Herr R. Hermann hat wohl eher ein Problem damit, dass dieser Auftrag nicht an eine belgische Druckerei vergeben wurde. Vielleicht sollten sich unsere Anbieter mal nach Alternativen umschauen, was inzwischen internationaler Standard ist. Dann bräuchten unsere Parteien und andere Kunden auch nicht solch überhöhte Preise zu zahlen.