Die DG-Regierung hat Details zur angekündigten Reform der Studienbeihilfen veröffentlicht. Zusammengefasst werden die Studienbeihilfen um 50 Prozent erhöht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Dazu wurde eine zusätzliche Einkommenskategorie eingeführt. Die Reform gilt für Beihilfen zum Besuch einer Hochschule, Universität oder Sekundarschule.
Familien, die bisher keine Unterstützung erhalten haben, sollten ihren Anspruch jetzt erneut prüfen. Dazu wird die Antragsfrist für das Schul- und Studienjahr 2026/2027 einmalig bis zum 30. November verlängert. Diese verlängerte Frist gilt ausschließlich für Anträge auf Studienbeihilfe, die in die Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft fallen.
Weitere Infos unter ostbelgienbildung.be.
mitt/ake