Künstliche Intelligenz wird auch in den Gemeindeverwaltungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt. Die Gemeinden beschäftigen sich inzwischen fast alle mit dem Thema - allerdings in unterschiedlichem Tempo und mit unterschiedlichen Regeln.
Zum Einsatz kommen KI-Werkzeuge vor allem bei Routineaufgaben. Dazu gehört beispielsweise, Informationen zusammenzustellen, Briefe zu verfassen oder Statistiken zu erstellen. Auch bei Übersetzungen und Recherchen können KI-Anwendungen die Verwaltungsarbeit erleichtern und Zeit sparen.
Unterschiedliche Regelungen in den Gemeinden
Beim Umgang mit künstlicher Intelligenz verfolgen die Gemeinden unterschiedliche Ansätze. Eupen und Lontzen machen beispielsweise konkrete Vorgaben dazu, welche KI-Werkzeuge von den Mitarbeitern genutzt werden dürfen. Raeren hat Regeln zum Umgang mit KI kürzlich in die Arbeitsordnung aufgenommen.
Kelmis und Bütgenbach arbeiten derzeit noch an eigenen Leitlinien. Büllingen, Burg-Reuland und St. Vith haben bislang keine eigenen Vorschriften zum Einsatz von KI erlassen, setzen aber auf Sicherheitsschulungen für ihre Mitarbeiter.
Eine besondere Herausforderung ist der Umgang mit persönlichen und sensiblen Daten, beispielsweise aus dem Einwohnermeldeamt oder dem Standesamt. Deshalb legen die Gemeinden zunehmend fest, welche KI-Werkzeuge verwendet und welche Daten damit verarbeitet werden dürfen.
Keine Vorschriften für Gemeinden seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist zwar Aufsichtsbehörde der Gemeinden, schreibt ihnen aber nicht vor, wie sie KI einzusetzen haben. Laut Generalsekretär Stephan Förster sind die Gemeinden weitgehend autonom. Die DG muss lediglich prüfen, ob eine Gemeinde gegen geltendes Recht verstößt.
Auch die Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat Regeln für den Umgang der Mitarbeiter mit künstlicher Intelligenz erlassen. In einer sogenannten "Verfahrensanweisung" ist festgelegt, welche KI-Werkzeuge die Mitarbeiter nutzen dürfen. Die Eingabe sensibler Daten ist dabei verboten. Außerdem müssen KI-generierte Inhalte von den Mitarbeitern noch einmal sorgfältig überprüft werden.
Gaby Zeimers
..."Die DG muss lediglich prüfen, ob eine Gemeinde gegen geltendes Recht verstößt"... und je nach dem ob der herschende Bürgermeister ein Parteifreund von ProDG ist, fätllt die Antwort mal so mal so aus !
Nach meiner Meinung nach, sollten alle Verwaltungen die Finger von jeglicher KI lassen, denn egal wie kritisch oder unkritisch manche Info sich darstellt, die KI's helfen nicht nur aus 'sozialer' Einstellung heraus, und wurden dafür auch nie erdacht ! Wer es ernst meint mit : 'Die Würde des Menschen ist unantastbar' und darauf einen Eid leistet, sollte keinerlei KI Vertrauen schenken, denn die kennt keine Moral noch Ethik noch Rechtsempfinden !