1. Obwohl seit einigen Tagen der Zugang zur Weser- und Gileppetalsperre theoretisch wieder erlaubt ist, besteht für das nördliche Ufer der Gileppe weiterhin ein Betretungsverbot. (Siehe Grafik)
    Weder ein Spaziergang noch eine Fahrradtour um den See ist laut der Grafik möglich. Warum das Sperrgebiet bis nach Membach und Béthane reicht und den ganzen Bereich nord-westlich der N68 umfasst, erschließt sich mir nicht.
    Dies und die Tatsache, das selbst der Weg zur Schwarzen Brücke in Eupen in die Sperrzone fällt lässt mit den vollmundigen Äußerungen des DG-Tourismusministers, „wir lassen uns durch den Vennbrand nicht die touristische Saison ruinieren“, m.E. kaum vereinbaren.

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