Nach Angaben der wallonischen Landwirtschaftsministerin Anne-Catherine Dalcq wird derzeit geprüft, wie Landwirte entschädigt werden können, die sich an den Löscharbeiten im Hohen Venn beteiligen. In Frankreich hatten die Départements Seine-et-Marne und Essonne kürzlich Finanzmittel freigemacht, um Landwirte zu entschädigen, die im Juli die Einsatzkräfte bei der Löschung des Waldbrandes in Fontainebleau unterstützt hatten.
Die kleinen und mittleren Unternehmen, deren Geschäftstätigkeiten durch den Großbrand im Hohen Venn eingeschränkt werden, können einen Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen geltend machen. Das hat das Büro der zuständigen föderalen Ministerin Éléonore Simonet mitgeteilt. Der Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen umfasst finanzielle Leistungen und die Aufrechterhaltung bestimmter sozialer Ansprüche wie die Erstattung von Aufwendungen für das Gesundheitswesen.
belga/moko