Das Strafgericht in Lüttich hat sich am Donnerstag mit dem Fall des Vervierser Bürgermeisters Maxime Degey befasst. Dabei ging es nicht mehr um die Vorwürfe selbst, sondern um die Bestätigung einer zuvor mit der Staatsanwaltschaft vereinbarten Strafzahlung.
Degey war im Zusammenhang mit einer früheren Restauranttätigkeit verdächtigt worden, 2017 und 2018 steuerliche Vorschriften nicht eingehalten zu haben. Er hatte dabei jede betrügerische Absicht bestritten.
Die Staatsanwaltschaft und Degey einigten sich auf eine sogenannte Strafzahlung. Wird diese vom Gericht genehmigt, wird das Verfahren beendet, ohne dass es zu einem eigentlichen Prozess oder Urteil kommt.
Die Staatsanwaltschaft sprach sich für die Genehmigung der Vereinbarung aus. Die Entscheidung des Gerichts wird am 25. Juni erwartet.
belga/re