Die Einsatzfahrzeuge belgischer und niederländischer Rettungskräfte dürfen künftig Sonderrechte im deutschen Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Das gilt laut einer Mitteilung der Regierung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, wenn die Einsatzfahrzeuge "auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im eigenen Land deutsches Gebiet durchqueren".
Voraussetzung ist, dass sie die Regelung des sogenannten Blaulichterlasses einhalten. Bislang gab in dieser Frage keine klare Regelung. Vertreter niederländischer Feuerwehren hatten deshalb um Klärung gebeten. "Im Ernstfall müssen benachbarte Einsatzkräfte genauso schnell durchkommen wie unsere - auch mit Blaulicht. Es geht nicht um Zuständigkeiten, sondern darum, dass Hilfe ohne Umwege und so schnell wie möglich ankommt", so Herbert Reul, der Innenminister von Nordrhein-Westfalen.
mitt/moko
Mal wieder so eine seltsame Lösung. Warum erlaubt man es gegenseitig nicht generell? Man stelle sich vor, in Aachen passiert irgendwas großes und man braucht jede Hilfe, die man bekommen kann. Nach dieser Regelung dürfen die ausländischen Hilfskräfte dann nicht mit Blaulicht fahren, weil der Einsatzort ja nicht im eigenen Land liegt. Aber einfache Lösungen scheinen irgendwie unbeliebt zu sein.