392 Anfragen hat Marlene Hardt im Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft alleine im vergangenen Jahr registriert. Im Schnitt also mehr als eine pro Tag. Wobei ...
"Von den 392 sind effektiv nur 127 Beschwerden in Bezug auf die Verwaltung oder Einrichtungen in der DG. Der Rest sind entweder Beschwerden zur Sprachgesetzgebung oder Informationsfragen, dann noch ein, zwei Meldungen, wo vermutet wurde, dass etwas schiefläuft in einer Behörde. Und der Rest bezieht sich entweder auf Probleme mit der Pension oder mit der Wallonischen Region, wo die DG gar nicht zuständig ist", erklärt sie.
Sie habe rund 40 Beschwerden geprüft. Diese betrafen teils Beschlüsse oder Handlungen der Regierung oder des Ministeriums, teils von lokalen Behörden wie Gemeinden oder Öffentlichen Sozialhilfezentren. In vielen Fällen, sagt Marlene Hardt, sei es gelungen, das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Behörde wiederherzustellen. In manchen aber nicht.
"Die Vermittlerrolle kommt zum Tragen in dem Moment, wo ich eine Beschwerde zur Prüfung annehme und wo ich feststelle, dass es da effektiv ein Problem gibt und wo ich dann versuche, eine Lösung zu finden mit der Behörde: entweder, sie den Beschluss zurücknimmt oder dass eine Entschuldigung kommt oder dass die Person noch mal die Chance bekommt, den Antrag neu zu stellen. Das ist dann die Vermittlung."
Hin und wieder könne sie den Antragsteller auch darauf hinweisen, dass alles korrekt gelaufen sei - auch das erkläre sie dann im Detail. Auf der anderen Seite brauche die Bearbeitung der Anträge aber nun mal Zeit.
"Im Idealfall geht man von vier Monaten aus, um die Beschwerde zu erfassen, zu übermitteln, die Stellungnahmen einzuholen und eine Lösung herbeizuführen. Nun ist es so, dass ich alleine bin, um diese Beschwerden zu prüfen. Meine Mitarbeiterin kümmert sich um all die Beschwerden, für die wir nicht zuständig sind und um die Sprachengesetzgebungsakten. Da mach ich auch eine Priorisierung. Prioritär ist für mich etwa, wenn es um das Recht auf ein Dach über dem Kopf geht oder ums Einkommen. Dann kommen die Staatsratsakten, wo Fristen laufen."
Bei anderen Akten wiederum liefen die gerichtlichen Fristen auch länger, wodurch sich aber im Laufe der Jahre auch ein gewisses Pensum ansammele. Das sei für sie ein ebenso frustrierendes Gefühl wie für den Antragsteller oder die Behörde. Marlene Hardt unterstreicht aber auch, dass eine Beschwerde durchaus wertvolle, praktische Hinweise liefern kann:
"Wenn man sich so die Beschwerderegister anschaut, sieht man beispielsweise einen Hinweis, dass im Jobportal noch veraltete Angebote stehen. Das war halt nur nicht aufgefallen. Und daraufhin ergibt sich dann die Frage: Wie können wir die Anbieter daran erinnern? Oder ein ganz banales Beispiel: das Licht in einer öffentlichen Toilette. Man wird ja jetzt nicht jede Woche Mitarbeiter vom Fuhrpark schicken, um zu gucken, ob das Licht noch funktioniert."
Eine zentrale Frage ist aus der Sicht von Marlene Hardt die der Information und der Kommunikation zwischen Behörden und Bürger. Sie will das 15-jährige Bestehen des Ombudsdienstes der Deutschsprachigen Gemeinschaft dafür nutzen, indem sie bei einer öffentlichen Veranstaltung die Klarheit von Regeln zum Thema macht. Das wird am 2. Oktober der Fall sein. Und dazu sind neben Juristen und Behördenvertretern ausdrücklich auch Bürger erwünscht.
Stephan Pesch
Die Bezeichnung "Ombudsfrau" wäre besser. "Ombudsperson" ist mal wieder so ein politisch korrekter Nonsens.