Das Landgericht Trier hat einen Mann wegen versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Richterin sprach von einem Femizid, da das Opfer keinerlei Abwehrchance hatte.
Der Angeklagte hatte im Mai 2025 seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Wohnung über 20 Sekunden gewürgt und ihr anschließend mit einem Messer Schnittverletzungen zugefügt. Motiv sei ein gekränktes männliches Selbstverständnis nach der Trennung gewesen, so das Gericht.
Psychiatrische Gutachten ergaben, dass der Täter nicht impulsiv oder psychisch krank handelte. Internetrecherchen vor der Tat - unter anderem nach Messern, Chloroform und Überwachungs-Apps - zeigten, dass ein Tötungsvorsatz vorhanden war.
Der Verurteilte kann innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.
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