Im Hinblick auf die bevorstehenden Karnevalstage weist die Polizeizone Eifel darauf hin, dass für bestimmte Aktivitäten in den fünf Eifelgemeinden eine Genehmigung erforderlich ist.
Dies betrifft zum einen folkloristische Wagen, die auf einer festgelegten Strecke an Karnevalsumzügen teilnehmen, und zum anderen Planwagenfahrten, etwa für Fahrten mit Möhnen durch die Ortschaften. Die Polizei betont, dass es sich dabei um zwei unterschiedliche Genehmigungsverfahren handelt, für die jeweils eigene Anträge notwendig sind.
Ziel der Regelung ist es, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die von den Gemeinden und der Polizeizone Eifel ausgearbeiteten Antragsformulare dienen zugleich als Checkliste zu Sicherheitsauflagen und Versicherungsfragen. Sie sollen helfen, Risiken zu minimieren und eine sichere Karnevalszeit zu ermöglichen.
Die entsprechenden Formulare sind auf den Internetseiten der Eifelgemeinden verfügbar. Antragsteller werden gebeten, die Genehmigungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, die Anträge vollständig auszufüllen und sich bei Bedarf direkt an ihre Gemeinde zu wenden.
mitt/re