Der Windpark in Raeren kommt vorerst nicht. Die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Wallonische Region haben den Antrag auf Globalgenehmigung abgelehnt.
Ab Montag startet eine Einspruchsfrist. Schöffin Naomi Renardy bestätigte dem BRF, dass die Gemeinde Einspruch einlegen wird.
Bis zum 19. Januar 2026 kann der Beschluss mit den Gründen für die Ablehnung bei der Gemeinde eingesehen werden.
Geplant waren der Bau und Betrieb von fünf Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 36 Megawatt.
mitt/vk