Im Finanzausschuss der Kammer ist diese Woche ein Gesetz verabschiedet worden, mit dem ein Abkommen zwischen dem Föderalstaat und den Regionen bezüglich der Verteilung von luxemburgischen Ausgleichszahlungen gesetzlich verankert wird.
Das sorge für mehr Planungssicherheit bei der finanziellen Unterstützung der Gemeinden in den betroffenen Regionen. Darunter seien die neun Gemeinden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, betonte der ostbelgische Kammerabgeordnete Luc Frank (CSP - Les Engagés).
Personen mit Wohnsitz in Belgien und Arbeitsplatz in Luxemburg zahlen im Großherzogtum Einkommenssteuer. Da sie jedoch in ihren belgischen Heimatgemeinden kommunale Dienstleistungen und Infrastrukturen in Anspruch nehmen, entgehen den Gemeinden wichtige Steuereinnahmen.
Das sogenannte Zusammenarbeitsabkommen regelt die innerbelgische Verteilung der Ausgleichszahlungen, die Belgien von Luxemburg erhält. Derzeit belaufen sich die Zahlungen an Belgien auf 48 Millionen Euro pro Jahr.
mitt/moko