Die auf den 11. April festgelegten Fristen für Unternehmen zur Beantragung von Fluthilfen sind verlängert worden. Der neue Termin zur Einreichung der Anträge ist der 16. Mai.
Das hat die ostbelgische Regionalabgeordnete Christine Mauel (MR/PFF) mitgeteilt. Grund sei, dass das Abkommen zwischen der Wallonischen Region und dem Föderalstaat noch nicht von der Abgeordnetenkammer ratifiziert worden sei. Dies solle am 3. April erfolgen.
Das Abkommen stellt Unternehmen, die von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 betroffen waren, Erleichterungen bei den Sozialabgaben für die sechs ersten Monate nach der Flut in Aussicht. Insgesamt sind dafür 97 Millionen Euro vorgesehen. Mehr Informationen sollen bald auf der Webseite "Entreprendre en Wallonie" veröffentlicht werden.
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