Mit Blick auf die Karnevalstage erinnert die Polizeizone Eifel daran, dass für Karnevalswagen Genehmigungen vorgelegt werden müssen.
Zum einen für folkloristische Wagen (auf einer festgelegten Strecke des Karnevalsumzugs) und zum anderen für Planwagen (beispielsweise für die Fahrt mit Möhnen durchs Dorf).
Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Anträge. Auf den Webseiten der Eifelgemeinden sind die nötigen Antragsformulare online verfügbar.
mitt/lo