Das Ministerium der DG hat vor den Gemeinderatswahlen noch einmal die wichtigsten Regeln zusammengefasst. Dazu gehört auch, dass in der DG prinzipiell die Wahlpflicht gilt.
Die Bedingungen hängen unter anderem von der Nationalität ab. Wer wählen gehen muss, erhält eine Wahlaufforderung. Von der Wahl endgültig ausgeschlossen sind beispielsweise Personen, denen aufgrund einer Verurteilung lebenslang das Wahlrecht aberkannt worden ist.
Die Gemeinden schicken die Wahlaufforderung mindestens 15 Tage vor dem Wahltermin per Post. Die Wahlaufforderung präzisiert, wann und wo genau man am Wahltag seine Stimme abgeben muss.
Kann eine Wahlaufforderung nicht übermittelt werden, wird sie in der Gemeindeverwaltung hinterlegt. Dort kann man sie bis zum Mittag des Wahltags abholen.
Die Wahlaufforderung muss man am Tag der Wahl zusammen mit dem Personalausweis zum Wahllokal mitbringen. Alle Infos zur Wahl findet man auch auf der Webseite zu den Gemeinderatswahlen.
mitt/lo