Eins muss man ihm lassen: Der Mann ist vorbereitet. DG-Ministerpräsident Oliver Paasch schneidet das Thema "Austrittsentschädigungen für ehemalige Minister" gleich mal mit einem "Eingeständnis" an: "Wir müssen uns zunächst den Vorwurf gefallen lassen, dass wir diese Situation nie über einen Regelerlass im Gegensatz zu allen anderen in Belgien geregelt haben. Insofern ist die Kritik von Ecolo, die ich vernommen habe, berechtigt."
Und sicher nicht nur die von Ecolo. Viele Bürger sehen den Nutzen und vor allem die Höhe einer solchen Entschädigung nicht ein. Vielfach war von "Selbstbedienung" die Rede. Genau darum legen Oliver Paasch und seine Minister nun einen Regelerlass vor - für sie selbst und ihre Nachfolger.
Die Bezugsdauer orientiert sich an den Kündigungsfristen in der Privatwirtschaft für unbefristete Arbeitsverträgen, die es in der Politik nun mal zwangsläufig nicht gebe - mit einer Deckelung von sechs Monaten für das volle Gehalt. "Nach dem sechsten Monat wird die Entschädigung auf 60 Prozent reduziert. Und was wichtig erscheint, mir jedenfalls und was ich noch nirgendwo sonst gesehen habe, ist, dass vom ersten Tag der Austrittsentschädigung an sämtliche Einkommen des ausgeschiedenen Ministers abgezogen werden."
Das schließe sowohl eine neue Beschäftigung ein wie auch andere Einkünfte wie Dividenden, Mieten usw. Keinen Anspruch auf Entschädigung werde künftig ein DG-Minister haben, wenn er verrentet werde, freiwillig zurücktrete oder sich nicht mehr zur Wahl stelle.
Bei der zuletzt gewährten Entschädigung für Isabelle Weykmans und Antonios Antoniadis habe man sich mangels eigener Rechtsgrundlage an der "ungünstigsten" Regelung in Belgien - nämlich der in Flandern - orientiert und ausdrücklich nicht an dem laut Paasch "äußerst großzügigen System der Wallonischen Region". "Ich habe den Fall, ohne etwas gegen die Person zu haben, von Anne Kelleter heute Morgen zur Kenntnis genommen. Sie erhält eine Austrittsentschädigung in Höhe von zwölf Monatsgehältern, obwohl sie dem wallonischen Parlament nur fünf Jahre angehört hat und freiwillig nicht mehr zur Wahl antrat."
Und auch wenn ein Sondergesetz aus dem Jahr 1980 vorsehe, dass nur die Regierung die Austrittsentschädigung für Minister festlegen könne, will sie der Diskussion darüber im PDG nicht aus dem Weg gehen. Sie werde, was nicht üblich ist, das Parlament um ein Gutachten dazu bitten. "Wir können auch über Abänderungsvorschläge diskutieren. Wir sind da sehr offen. Und ich habe eben im Namen der Regierung gesagt: Wir verpflichten uns dazu, dem Gutachten des Parlamentes zu folgen und dann am Ende dieser Prozedur einen entsprechenden Regelerlass zu verabschieden." Stoff für Diskussion wird es ganz sicher geben.
"Die Stimmung ist gut": Die neue DG-Regierung hat sich viel vorgenommen
Stephan Pesch
Die beschlossene neue Regelung ist in Ordnung. Schon seltsam, daß es bis jetzt keine Rechtsgrundlage gab. Dann frag ich mich, wie das früher gehandhabt wurde. Bekamen die ehemaligen Minister gar nichts, was ich mir nur schwer vorstellen kann, oder gab es eine andere Art und Weise ?