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  • 80 Jahre BRF
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EU-Wahl für Nicht-Belgier: der Fragencheck

04.06.202414:25
  • Deutschsprachige Gemeinschaft
  • Europawahl
  • Wahlen vom 9. Juni 2024
Axel Kittel, Vorsitzender des Hauptwahlvorstandes
Axel Kittel, Vorsitzender des Hauptwahlvorstandes (Bild: Julia Slot/BRF)

Am 9. Juni werden in den 27 EU-Mitgliedsstaaten die Mitglieder für das Europaparlament gewählt. Wie sind die Spielregeln für die Europawahl für Nicht-Belgier oder Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit? Axel Kittel, der Vorsitzende des Hauptwahlvorstandes, gibt Antworten auf die drei wichtigsten Fragen.

Dürfen Ausländer in Belgien ihre Stimme für das EU-Parlament abgeben?

Ja! Unter der Bedingung, dass sie die Staatsangehörigkeit eines der Länder der EU haben, spätestens zum 1. April 2024. Sie müssen auch spätestens am 1. April 2024 im Bevölkerungsregister oder Fremdenregister einer Gemeinde in Belgien eingetragen sein. Sie müssen sich in eine spezielle Wählerliste eintragen.

Sie müssen 16 Jahre alt sein und wählen dürfen. Also wenn jemand aus irgendeinem Grund kein Stimmrecht hat, kann er natürlich nicht an den Wahlen teilnehmen.

Wo muss man hingehen, wenn man nur für die EU wählen darf?

Man geht zu dem Wahlbüro seiner Gemeinde, für das man normalerweise eine Vorladung bekommt. Dort ist man genau wie jeder andere Wähler auch eingetragen, je nach Straßenverteilung. Und in diesem Wahlbüro ist dann auch in der Liste vermerkt, dass die Person nur für die EU-Wahlen wählen kann. Die bekommt dann auch bei der elektronischen Wahl eine spezielle Karte, dass sie nur eine einzige Wahlvorrichtung machen kann.

Wie läuft es ab, wenn man eine doppelte Staatsangehörigkeit hat? Wählt man dann doppelt?

Wer die belgische Nationalität und eine andere Nationalität hat, gilt für Belgien auch als Belgier. Er wählt ganz normal und nicht als EU-Ausländer in Belgien, sondern wie jeder andere Belgier auch. Darüber hinaus werden zwischen den verschiedenen konsularischen Diensten Informationen ausgetauscht, dass die Person in die belgischen Wählerlisten eingetragen ist.

Das gilt auch für einen EU-Ausländer, der in Belgien in die Listen eingetragen ist, dass der nicht noch mal irgendwo in einem anderen Land nochmal wählen kann. Das wird also über die konsularischen Dienste geprüft. Und die Hauptwahlvorstände bekommen Angaben, wenn das jemand versucht hat, zum Beispiel per Briefwahl oder dergleichen, dass da eventuell Wahlzettel vernichtet werden müssen. Pro Person gibt es also nur eine Stimme.

  • Alle Artikel zur Europawahl
  • Alle Artikel zu den Wahlen vom 9. Juni

Die BRF-Debatte zur Europawahl mit Pascal Arimont (CSP), Sacha Brandt (PFF), Alain Mertes (Vivant), Liesa Scholzen (ProDG), Charles Servaty (SP) und Shqiprim Thaqi (Ecolo)  ist ab Donnerstag, 6. Juni, 18 Uhr in der Mediathek abrufbar. Sie wird am 6. Juni um 18 Uhr im BRF Fernsehen gezeigt und ist ab 19 Uhr auf BRF1 und BRF2 zu hören.

Julia Slot

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