3 Kommentare

  1. Ich finde es prinzipiell gut und auch nötig, dass Jugendliche aufgefordert werden, sich zu Themen, Meinungen und Fragen zu äußern, die ihnen wichtig sind. Leider wird im Beitrag deutlich, dass Herrn Malicki offenbar entgangen ist, dass der belgische Verfassungsgerichtshof am 21. März 24 geurteilt hat, dass für die Europawahlen Wahlpflicht besteht – und zwar für alle belgischen Wahlberechtigten, die am 9.Juni 2024 16 Jahre alt sind. Sie „dürfen“ also nicht mehr nur zur Wahl gehen (so wie es ursprünglich angedacht und auch kommuniziert wurde), sondern sie „müssen“. Der ein oder andere Jugendliche, der im Beitrag zu Wort kommt, dürfte deshalb recht überrascht sein, wenn ihm Mitte Mai die Wahlaufforderung zugestellt wird, wo in Großdruckbuchstaben drauf steht „Wählen ist Pflicht“. Schade, dass mit dem an sich positiven Beitrag womöglich (noch) mehr Verwirrung bei Jugendlichen und Erziehungsberechtigten gestiftet wird, als ohnehin schon besteht.

  2. Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Malicki. Soweit derzeit bekannt, soll das Dekret, das der Justizminister vorbereitet, wohl die Straffreiheit der 16-und 17jährigen Jugendlichen ermöglichen, wenn sie ihrer Wahlpflicht nicht nachkommen. Ob es noch rechtzeitig vor Auflösung der Kammer verabschiedet werden wird, wird sich zeigen. Von der Wahlpflicht entbinden wird es die 16- und 17-Jährigen aber nicht. Ohnehin wollen wir ja nicht hoffen, dass Straffälligkeit oder Straffreiheit ausschlaggebend für Interesse und Teilnahme an der Europawahl sein werden. Schönes Wochenende!