Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass die Gesetzesänderung in Deutschland und die damit verbundene größere Verfügbarkeit von Cannabis auch Einfluss auf die Grenzregion hat. "Schon in der Vergangenheit haben wir festgestellt, dass sich viele Konsumenten in Deutschland eindecken und durch die erhöhte Verfügbarkeit gehen wir davon aus, dass noch mehr Drogen nach Belgien importiert werden", sagt Staatsanwalt David Miessen.
In Belgien bleibt alles wie gehabt
Während in Deutschland ab dem 1. April ein neues Gesetz in Kraft tritt, bleibt in Belgien alles wie gehabt. Darauf weist auch David Miessen noch einmal hin. In Belgien ist jeglicher Besitz, Transport, Import oder Anbau von Betäubungsmitteln illegal. Darunter fällt auch Cannabis. Allerdings gibt es für Cannabis eine Toleranz-Regelung, sagt der Staatsanwalt. "Bei gewissen Mengen zieht man die Menge ein, aber es gibt keine strafrechtliche Verfolgung. Aber das Produkt Cannabis bleibt in Belgien illegal."
Die Toleranzmenge liegt bei drei Gramm oder einer Pflanze für den persönlichen Gebrauch. Wer im größeren Stil erwischt wird, riskiert hohe Strafen. "Auf den Verkauf von Betäubungsmitteln stehen Gefängnisstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren und Geldbußen von 8.000 bis 800.000 Euro. Ähnlich sieht es beim Besitz von Cannabis auf der öffentlichen Straße aus."
Polizeizonen werden weiterhin kontrollieren
Schon jetzt legen die beiden Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel einen großen Fokus auf Drogenkontrollen. Neben dem Fahren unter Alkoholeinfluss nimmt nämlich auch das Fahren unter Drogeneinfluss zu. "Drogenmissbrauch und Sucht waren schon immer Themen für die Polizei und wir werden in Zukunft weiterhin diese Problematik im Auge behalten, auch auf den Grenzwegen", sagt Daniel Keutgen, Zonenchef der Zone Weser-Göhl.
Sein Eifeler Kollege, Johannes Cremer, fügt hinzu, dass man auch verstärkt an den Plätzen kontrollieren wird, wo sich junge Menschen aufhalten. Der Schutz der Minderjährigen soll nämlich im Vordergrund stehen.
Das gilt in Deutschland
Cannabis verschwindet ab dem 1. April von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz. Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden.
Cannabis-Clubs ab dem 1. Juli in Deutschland
In Cannabis-Social-Clubs, offiziell Anbaugemeinschaften genannt, soll Cannabis ab dem 1. Juli ganz legal angebaut und verkauft werden. Mitglied darf nur werden, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Ernte darf nur an Mitglieder abgegeben und nicht außerhalb des Vereins verkauft werden.
Lena Orban
So ein Blödsinn von Argumentation!!
Dann sollte Tabakkonsum und Alkoholkonsum mit sofortiger Wirkung unter Strafe gestellt werden.
Man liest fast täglich "unter Alkoholeinfluss" am Steuer.....
Ganz meine Meinung. Das beste Beispiel für Cannabis gebrauch ist Spanien, dort ist es in den Clubs wo man Mitglied sein muss und zuhause erlaubt zu rauchen, auf Öffentlichen Plätzen ganz sicher nicht. Das sollte man bitte in Deutschland auch den Menschen klar machen.Ich bin kein Gegner davon vielmehr stört mich der Öffenliche Konsum von Unmengen Alkohol was scheinbar von allen toleriert wird, und zu vielen Unfällen und Schlägereien führt, da wird keine Diskussion drüber gemacht, alles normal.