Ein Urteil des Polizeigerichts Lüttich hat erneut die Diskussion um die Zulassung der Lidar-Radargeräte entfacht.
Einige Anwälte stellen die Gültigkeit der Zulassung in Frage und versuchen damit, Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aufheben zu lassen. Nicht ohne Erfolg, denn das Polizeigericht Lüttich hat kürzlich einen solchen Bußgeldbescheid aufgehoben.
Die Medien der Sudpresse-Gruppe hatten diese Woche darüber berichtet. Doch in besagtem Fall war der Strafzettel zwei Jahre alt.
Laut Sarah Pierre, Sprecherin des wallonischen öffentlichen Dienstes 'SPW Mobilität und Infrastruktur', ist das Gesetz seitdem angepasst worden. Es gäbe daher keinen Grund, die Gültigkeit der Lidars in Frage zu stellen.
Ähnlich klingt das bei Vias, dem belgischen Institut für Verkehrssicherheit. Sie hätten das letzte Wort bei der Validierung von Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung, teilt Vias mit. Und die Lidar-Geräte seien regelkonform.
rtbf/gud
würden die Dinger auch mal da aufgestellt wo wirklich gerast wird und insbesondere an diversen Schulen mit den 30ern-Zonen , das wäre mitunter sinnvoller